Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Alle unsere Dienstleistungen unterliegen vollumfänglich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind.

2. Preise und Buchungen
Die in unseren Offerten angegebenen Preise sind verbindlich und befristet. Pauschalangebote gelten stets nur für einen bestimmten Auftrag. Alle Buchungen sind verbindlich.

3. Backup-Dienste
Der Backup-Dienst für Limousinen und Vans bis 7 Sitzplätze, wird mit CHF 270.– verrechnet.
Der Backup-Dienst für einen Minibus ab 8 Sitzplätze, wird mit CHF 300.– verrechnet.

4. Vertragsinhalt
«Brunner Limousine Service GmbH» erbringt eine Beförderungsleistung gegen Bezahlung eines entsprechenden Entgelts. Die Beförderung erfolgt durch einen Chauffeur, der das gebuchte Fahrzeug steuert. Der Auftraggeber bestimmt die Abholadresse, allfällige Zwischenstopps und den Zielort sowie den Zeitpunkt der Beförderung.

5. Aufträge
Aufträge jeder Art müssen Gegenstand und Ablauf zweifelsfrei erkennen lassen. Werden Aufträge für Dritte ausgeführt, ist die vereinbarte Vergütung im Zweifel vom Auftraggeber selbst zu entrichten. Mündliche Abreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Bei Auftragsänderungen während der Durchführung einer Fahrt ist der Chauffeur nur berechtigt, diese auszuführen, sofern sie den üblichen Umfang einer Chauffeurfahrt nicht überschreiten. Sonstige Änderungen sind mit «Brunner Limousine Service GmbH» abzusprechen.

6. Vergütung
Die Vergütung ist spätestens vor Auftragsbeginn fällig. In Ausnahmefällen kann eine Rechnungsstellung vereinbart werden (nur für in der Schweiz wohnhafte Kunden sowie Stammkunden). Die Fälligkeit tritt mit Erhalt der Rechnung ein. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 % berechnet. Wird bei Verzug des Kunden ein Inkassobüro beauftragt, hat der Kunde die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Bei Auftragsannahmen mit Rechnungsstellung ist die «Brunner Limousine Service GmbH» berechtigt, bis zu 75 % des Auftragswertes als Anzahlung zu verlangen. Wir akzeptieren die meisten gängigen Kreditkarten, Zahlung per Rechnung sowie Zahlung per Bank-/Postüberweisung. Mahnungen werden zusätzlich mit CHF 25.– verrechnet. Überweisungen müssen grundsätzlich auf Basis von «keine Gebühren für den Empfänger» getätigt werden.

7. Annullation
Beiden Vertragsparteien steht eine Stornierung zu. Eine Stornierung wird nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. Eine mündliche Stornierung ist nur wirksam, wenn sie von «Brunner Limousine Service GmbH» schriftlich bestätigt  wird. Bei einer Stornierung berechnet «Brunner Limousine Service GmbH» folgende Anteile als Aufwandsentschädigung:

Limousinen und Vans bis 7 Sitzplätze

  • Bis zu 24 Stunden vor Beginn der Dienstleistung: keine Gebühr
  • 24 bis 12 Stunden vor Beginn der Dienstleistung: 50 % Gebühr
  • Weniger als 12 Stunden vor Beginn der Dienstleistung oder Nichterscheinen: 100 % Gebühr

Minibus ab 8 Sitzplätzen bis zum Reisebus

  • Bis zu 20 Tage vor Reiseantritt: CHF 100.–
  • 19 bis 10 Tage vor Reiseantritt: 10 %
  • 9 bis 4 Tage vor Reiseantritt: 20 %
  • 3 bis 0 Tage vor Reiseantritt oder Nichterscheinen: 100 %

Backup-Dienste

  • Der volle Preis wird verrechnet.

Die Dienstleistung beginnt, sobald das Fahrzeug die Garage am Firmensitz verlässt. Es ist nach Absprache selbstverständlich möglich, einen Termin zu verschieben. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall nicht rückerstattet.

8. Pflichten der zu befördernden Personen
Die Fahrgäste haben sich an die notwendigen Anweisungen von «Brunner Limousine Service GmbH» und dem Chauffeur zu halten. Bei Nichtbefolgung wird die Fahrt vollständig unterbrochen. In diesem Fall steht «Brunner Limousine Service GmbH» der volle vereinbarte Fahrpreis zu. Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach Rücksprache mit «Brunner Limousine Service GmbH» gestattet. In all unseren Fahrzeugen besteht absolutes Rauchverbot. Bei einer Verunreinigung des Fahrzeuges durch Erbrechen eines Fahrgastes werden Reinigungskosten in Höhe von CHF 200.– fällig. Diese Kosten müssen nach der Fahrt direkt dem Chauffeur bezahlt werden.

9. Haftung
In allen Fahrzeugen gilt Gurtpflicht. Bei Nichteinhalten können keine Schadensansprüche geltend gemacht werden. Während eines Film- oder Fotoauftrags ausserhalb der reinen Personenbeförderung ist vom Auftraggeber eine Zusatzversicherung abzuschliessen (z. B. Requisitenversicherung). Alle Fahrzeuge verfügen über eine KFZ Vollkaskoversicherung, eine Haftpflichtversicherung sowie eine Mitfahrerversicherung. «Brunner Limousine Service GmbH» übernimmt keinerlei Haftung für Terminversäumnisse (und deren wirtschaftliche Folgen), die durch Fahrzeugausfälle oder technische Defekte entstehen. Dazu zählen insbesondere Strassensperrungen, Fahrzeugpannen, Verkehrsunfälle, Verspätungen durch Verkehrsstaus oder polizeiliche Kontrollen sowie Sturm, Schnee, Glatteis, Hagel, Hochwasser, Orkan und dichter Nebel. Sollten wir die gebuchte Fahrt nicht ausführen können und ein anderes Unternehmen durch den Auftraggeber engagiert werden, übernehmen wir hierfür keine Haftung.

10. Verzögerung
Mehrkosten, die durch vom Auftraggeber oder den Fahrgästen verursachte Verzögerungen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, es sei denn, die Verzögerung beruht auf einem Verschulden des Chauffeurs. Berechnet wird jede angebrochene halbe Stunde. Der Chauffeur hat die Fahrgäste entsprechend darauf hinzuweisen.

11. Gutscheine
Von «Brunner Limousine Service GmbH» ausgestellte Gutscheine sind maximal 2 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.

12. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben alle übrigen Bestimmungen von der Unwirksamkeit unberührt. Es gelten dann diejenigen Vorschriften, die dem Inhalt der unwirksamen Klausel am nächsten kommen.

13. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand St. Gallen, Schweiz. Unsere Firma ist jederzeit bestrebt, allfällige Differenzen mit ihren Kunden gütlich und einvernehmlich zu lösen.

14. Urheberrecht
Die Vervielfältigung dieses Textes, gleich welcher Art, ist untersagt.

Altenrhein, Februar 2026